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Genügt das Erwerbseinkommen
nicht, muss der Unterhaltsverpflichtete für das minderjährige
Kind auch sein Vermögen einsetzen. Gibt es einen Unterschied zwischen
nichtehelichen und ehelichen Kinder, was deren Unterhalt angeht? Grundsätzlich
ist auch bei der Berechnung des Kindesunterhalts, wie beim Ehegattenunterhalt
auch, das bereinigte Nettoeinkommen maßgebend. Halbteilungsgrundsatz
beiden Elternteilen zustehen, hat der andere Elternteil, der seine Unterhaltspflicht
gegenüber dem Kind durch laufende monatliche Unterhaltszahlungen
erfüllt, einen zivilrechtlichen Anspruch auf Anrechnung des hälftigen
Kindergeldes auf seine Unterhaltsverpflichtung (§ 1612b Absatz 1
BGB). |
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Ziel der Nichtanrechnung ist die unterhaltsrechtliche
Sicherung des Barexistenzminimums eines Kindes, das sich nach Auffassung
des Gesetzgebers mit der gewählten Bezugsgröße darstellen
lasse. Zu beachten ist bei der Anwendung der anliegenden Unterhaltstabelle,
dass das hälftige Kindergeld nicht mehr voll, sondern nur noch anteilig,
bis zum Erreichen des jeweiligen Betrages des Existenzminimums angerechnet
wird. Zunächst ist ohne Berücksichtigung des Kindergeldes der
Barunterhaltsanteil jedes Elternteils auszurechnen. Zur Zeit (Stand 1
2002) für das erste bis dritte Kind: |
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| Wer Kindesunterhalt beantragt, muss einige
Punkte beachten. Werden Kinderfreibeträge abgezogen, weil ihre Entlastungswirkung
höher ist als das gezahlte Kindergeld, so wird das gezahlte Kindergeld
(ab 2004: Werden Kinderfreibeträge abgezogen, weil ihre Entlastungswirkung
höher ist als das gezahlte Kindergeld, so wird das gezahlte Kindergeld
(ab 2004: Werden Kinderfreibeträge abgezogen, weil ihre Entlastungswirkung
höher ist als das gezahlte Kindergeld, so wird das gezahlte Kindergeld
(ab 2004: Wichtig: Wie lange haben Kinder Anspruch auf Unterhalt? Wieviel
Kindesunterhalt ist rechtmäßig? Zieht man den Gesamtunterhaltsanspruch
in Höhe von 405,- € von dem Einkommen von 1150,- € ab, verbleiben
dem Vater nur 745,- €, ihm müssen aber 840,- € verbleiben.
Ich bekomme kein Kindergeld und zahle 249€. Ihm wird dann ein fiktives Arbeitseinkommen zugerechnet. Im Verfassungsbeschwerde-Verfahren ist der Beschwerdeführer (Bf) Vater eines 1992 geborenen Kindes. In dem der Vorlage zugrunde liegenden Ausgangsverfahren hat das Amtsgericht in einem Unterhaltsrechtsstreit das Verfahren ausgesetzt und beschlossen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von § 1612 b Absatz 5 BGB insbesondere mit Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 und 2 GG einzuholen. |
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| Die Änderung der Regelbeträge
bedingt neue Unterhaltstabellen, und zwar für die Zeit v. Die Änderung
des § 1612 b Absatz 5 BGB vom 112001 Danach soll Kindergeld nicht auf
den Kindesunterhalt angerechnet werden, wenn der Barunterhaltspflichtige
nicht im Stande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % desRegelbetrages zu
zahlen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige
außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages
(vgl. Die Anrechnung erfolgt stufenweise bis maximal 77 € pro Kind.
Die bayerische Formulierung kann aber nach wie vor als nicht ausreichend
bestimmt angesehen werden). Die Bemessungsregelungen für den Unterhalt
berücksichtigen diesen Gesichtspunkt. Die Berechnung von Kindesunterhalt
bemisst sich grundsätzlich nach der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten.
Die Berliner Tabelle wird ferner vom Brandenburgischen Oberlandesgericht. Oft wird hier davon ausgegangen, dass der arbeitslose Unterhaltsverpflichtete 20-30 Bewerbungen im Monat vorzuweisen hat, jedoch wird dies im Einzelfall genauer zu prüfen sein. Schließlich wäre, selbst wenn man in der unterschiedlichen Anrechnung des Kindergeldes eine Ungleichbehandlung sehen wollte, diese jedenfalls durch den damit verfolgten Zweck, dem unterhaltsberechtigten Kind das Existenzminimum zu sichern, gerechtfertigt. Schulden können grundsätzlich nur in Abzug gebracht werden, wenn es sich um Schulden der Familie handelt, die der Unterhaltsverpflichtete tilgt.
Steht fest, wie hoch das einzusetzende Nettoeinkommen ist, wird der Unterhaltsbedarf des Kindes festgestellt. Seine Möglichkeit, durch Erwerbstätigkeit für sein eigenes Einkommen Sorge zu tragen, ist dadurch begrenzt. Seit Einführung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996 können Kindergeld und Kinderfreibetrag nicht mehr nebeneinander, sondern nur noch alternativ in Anspruch genommen werden. Seit Einführung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996 können Kindergeld und Kinderfreibetrag nicht mehr nebeneinander, sondern nur noch alternativ in Anspruch genommen werden. |
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| Die durch die Anhebung der Regelbeträge zum 1 7 2001 bedingte Erhöhung der Unterhaltszahlbeträge wird durch die zum 1 1 2002 beabsichtigte Steigerung des Kindergeldes für ein erstes und zweites Kind von 270 DM auf 300 DM größerenteils wieder rückgängig gemacht. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Tabelle. Die Erhöhung beträgt bei richtiger Berechnung für die im Beitrittsgebiet wohnenden Kinder 4,65 % und für die im alten Bundesgebiet wohnenden Kinder 2,88 %. Die erste Dynamisierung der Regelbeträge am 1 7. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen, wenn er/sie Unterhalt mindestens in Höhe des Regelbetrages zahlt. Die Höhe des Kindergeldes ergibt sich aus § 66 EStG und § 6 BKGG, so daß der Tenor nach dem Grundsatz der formellen Publizität von Gesetzen auch insoweit ausreichend bestimmt ist). Die Höhe des Kindesunterhaltes hängt vom Alter des Kindes ab und vom Einkommen des Unterhaltszahlers. | |
| Gegenüber minderjährigen Kindern ist der Unterhaltsverpflichtete verpflichtet seine gesamte Arbeitskraft aufzuwenden, um den Mindestunterhalt für die minderjährigen Kinder aufzubringen. Gegenüber volljährigen Kindern beim Erwerbstätigen 925 € (West 1000 €) und beim Nichterwerbstätigen 825 € (West 890 €). Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, muss er damit rechnen trotzdem zumindest die obigen Unterhaltsbeträge zu zahlen, auch wenn er dadurch weniger als seinen gesetzlichen Selbstbehalt hat. genannten Selbstbehalte) angewendet und hat eine Pilotfunktion auch für das sonstige Beitrittsgebiet. | |
| Die Berliner Tabellen geben in den Gruppen 1 bis 13 die Tabellenteile der neuen Düsseldorfer Tabellen wieder, enthalten aber darüber hinaus wegen des geringeren Preis- und Lohnniveaus im Beitrittsgebiet die Vorgruppen a) und b). Die Berliner Tabellen nennen die neuen DM- bzw. Die Berliner Tabellen werden von den Berliner Familienrichtern als Richtlinie für die gleichmäßige Feststellung des Unterhaltsbedarfs aller Berliner Kinder benutzt. Die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und damit der Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten wird von § 1612 b V BGB gerade vorausgesetzt. |