Egal, ob sie verheiratet sind, getrennt leben, geschieden sind, unehelich zusammen leben oder nie zusammen gelebt haben. Ein Ausgleich ist nur dort möglich, wo der Verpflichtete den vollen Unterhalt geleistet hat.Ist das Kind volljährig, werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ist das richtig? Ist der auf denElternteil entfallende Anteil geringer als der Kindergeldteil, ist wenigstens das Kindergeld an das Kind zu zahlen. Ist der unterhaltsverpflichtete arbeitslos muss er nachweisen, dass er trotz aller Bemühungen keine Arbeit, zum Teil auch unter seiner Qualifizierung liegende, erlangen kann. Ist er aber dazu wegen seiner Leistungsfähigkeit nicht in der Lage, liegt keine ausgleichbare Belastung vor. Ist zum Beispiel der Vater eines im Beitrittsgebiet wohnenden Kindes der zweiten Altersstufe (6 bis 12 Geburtstag) zur Zahlung einer dynamisierten Unterhaltsrente i. Januar 2003 zur Möglichkeit der Berücksichtigung von Umgangskosten bei der Unterhaltsbemessung hin. jeweils 179 Euro; gezahlt. Nach der Regelbetragsverordnung beträgt der Mindestunterhalt ab 17. nicht vom neuen Lebensgefährten des betreuenden Elternteils. Sonderfall: Soweit hälftiges Kindergeld zur Einkommensteuer des barunterhaltspflichtigen Elternteils hinzugerechnet, aber unterhaltsrechtlich nicht angerechnet wird, ist die Besteuerung verfassungswidrig. stattfinden.
§ 1612 b Absatz 5 BGB will einem Kind sein Existenzminimum auch dann sichern, wenn der vom Unterhaltspflichtigen zu leistende Unterhalt dieses allein nicht abdeckt. § 1612 b BGB enthält folgende unterhaltsrechtlichen Regelungen: § 1612 b V BGB behandelt zunächst alle Unterhaltsverpflichteten gleich, da sie nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt herangezogen werden. § 1612 b BGB bringt nicht genügend klar zum Ausdruck, welche in Bezug genommene Größe das Existenzminimum eines Kindes ausmacht. 1 7 2001 bis 31 12 2001 letztmalig in DM und ab 1 1 2002 in Euro. 1 Der Gesetzgeber hat einen Schutzauftrag, das Existenzminimum eines Kindes sicherzustellen. 1 Es stellt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte dar, dass § 1612 b BGB die Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt von der Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils abhängig macht und sie nach Absatz 5 ausschließt, soweit der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt in Höhe der Bezugsgröße leisten kann, während Unterhaltspflichtige, die hierzu in der Lage sind, nach Absatz 1 das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Hälfte angerechnet erhalten. 1 EStG in Verbindung mit § 1612 b Absatz 5 BGB n. 1/2-Kindergeld? 135 % des Regelbetrages Ost liegen geringfügig über der Einkommensgruppe 4 der Berliner Tabelle. 135 % des Regelbetrages West entsprechen der 6. 154,- EURO, für das vierte Kind und jedes weitere Kind: 179,- EURO monatlich. 188 EUR ) 92,5 % der in Gruppe 1 aufgeführten Regelbeträge West. 1999 betrug für das Beitrittsgebiet 3,06 o und für das alte Bundesgebiet 1,53 %. 2) zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. 2,88 00 (West) auch bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen als noch nicht wesentlich ansieht'), kann die prozentuale Erhöhung der Regelbeträge allein einer Abänderungsklage nicht zum Erfolg verhelfen. 2003 für Kinder in den Alterstufen bis 5, 6 bis 11 und 12 bis 17 in den neuen Bundesländern 183 Euro;, 222 Euro;, 262 Euro; und in den alten Bundesländern 199 Euro;, 241 Euro; und 284 Euro; (Stand 112004). 355 DM =) 91,3 % betrug, sind auch die in den Anmerkungen enthaltenen Ost-Selbstbehalte und der Ost-Bedarfsbetrag des volljährigen Kindes gegenüber den westlichen Werten abgesenkt worden. 500 DM monatlichem Nettoeinkommen würden schlechter gestellt als Unterhaltspflichtige mit höherem Verdienst. 64/2003 vom 05. 70 von Hundert der Barunterhaltspflichtigen seien von der Regelung des § 1612 b Absatz 5 BGB betroffen; damit werde der Mehrheit die Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge zumindest teilweise wieder genommen. Ab 1 7 2001 errechnet sich der Zahlbetrag auf (411 DM x 140 % = 576 DM - 135 DM als hälftiges Kindergeld =) 441 DM, was eine Erhöhung um 27 DM monatlich oder 324 DM jährlich bedeutet.

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Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt

Eine Anrechnung des hälftigen Kindergeldes kommt grundsätzlich erst ab der Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle in Frage. Dies ergibt sich aus § 1612b Abs.5 BGB.

§ 1612b
Anrechnung von Kindergeld


... (5) Eine Anrechnung des Kindergelds unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten.

Mit der Regelung stellt der Gesetzgeber sicher, daß das Kind monatlich immer 135 % des Regelunterhaltssatzes zur Verfügung hat. Die Regelunterhaltssätze betragen.


Alter, Kind: 0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18
135 % 276 334 393 453


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Weigert sich der Unterhaltszahler mehr zu zahlen, hilft das örtliche Jugendamt. Weitere Abzüge sind nur in engen Grenzen möglich. Wenn der Unterhaltspflichtige mindestens den jeweiligen Regelbetrag zahlen konnte, wurde das ihm zustehende halbe Kindergeld in vollem Umfange auf den Unterhalt angerechnet. Wenn sich nämlich im obigen Rechenbeispiel der bisherige Zahlbetrag von 414 DM am 1 7 2001 auf 441 DM erhöht, sinkt er am 1 1 2002 - ohne Umrechnung in Euro - wieder auf (576 DM - 150 DM als hälftiges Kindergeld =) 426 DM ab.


Das Unterhaltsrecht darf dem Unterhaltspflichtigen nicht die Möglichkeit nehmen, sein Umgangsrecht zur Erhaltung der Eltern-Kind- Beziehung unter Berücksichtigung des Kindeswohls auszuüben. Das wäre ja nunmal ein Riesenunterschied, ob ich 249€, oder 172€ monatlich leiste. Dem genügen die das Kindergeld betreffenden Regelungen in ihrer sozial-, steuer- und familienrechtlichen Verflechtung immer weniger. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen. Dem Zugriff auf das Kindergeld steht auch nicht entgegen, dass dieses teilweise einen steuerlichen Ausgleich darstellt. Der § 1612 b Absatz 5 BGB setzt nicht die Berücksichtigung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen nach der Düsseldorfer Tabelle (bei Erwerbstätigen ab 01012002 entspricht dieser 840,- €).

 
Steht es fest, lässt sich der Kindesunterhalt in der so genannten Düsseldorfer und der Berliner Tabelle ablesen. Über die Höhe dieses Einkommens wird zwischen den Eltern häufig gestritten. Übrig bleibt also die Frage: Um eine unnötige Belastung der Justiz durch zahlreiche Abänderungsverfahren nach § 655 ZPO zu verringern, erscheint nunmehr eine dynamisierte Tenorierung auch des Kindergeldabzugs') bei dynamisierten Unterhaltstiteln als dringlich. Voraussetzung für eine problemlose Änderung der Urkunde ist allerdings immer, dass der Unterhaltszahler einverstanden ist. Wann endet der Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld? Was der Unterhaltsbedarf im Sinne der vorstehenden Berechnungsformel ist, wird durch die Klammerzusätze im ersten Absatz des Tenors erläutert. Was ist, wenn nicht klar ist, bei welchem Elternteil das Kind sich wirklich überwiegend aufhält? Weigert sich der Unterhaltspflichtige zu zahlen, kann der andere Elternteil vor Gericht ziehen.
Die tatsächlichen Zahlbeträge stehen jeweils rechts vom Gleichheitszeichen. Die Unterhaltsregelbeträge für minderjährige Kinder sind zum 1 7 2001 entsprechend der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelts (Nettoeinkommens) erhöht worden. Die zwei Kinder sind 4 und 8 Jahre alt. Die Nichtanrechnung des Kindergeldes führt zwar dazu, dass gerade der Leistungsschwächere gegenüber dem Leistungsstärkeren durch das Kindergeld keine oder nur eine geringere Entlastung seiner eigenen Lebenssituation erfährt, dies aber nur deshalb, weil seine geringe Leistungsfähigkeit schon bei der Höhe der Unterhaltsverpflichtung zu Lasten des Kindes Berücksichtigung gefunden hat, dessen Unterhalt hierdurch unter das existenzsichernde Minimum gesunken ist. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens und einer Verfassungsbeschwerde (Vb). Dies entspricht einem Gesamtunterhalt von 405,- euro;.
Dies entspricht laut Auskunft des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in etwa der Fortschreibung der Lebenshaltungskosten eines 4-PersonenArbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen auf der Basis des Anfang der 90er Jahre vorn Statistischen Bundesamt ermittelten Niveaus. Dies ergibt sich aus der Anlage zur Düsseldorfer Tabelle. Dies führt dazu, das mindestens 241 Euro; für ein Kind in der 2 Altersstufe zu zahlen sind (West), also 8 Euro; Kindergeld abzuziehen sind. Dies führt der Senat im Einzelnen aus.
Auf Basis dieses Regelbetrages bestimmt die Unterhaltskommission des deutschen Familiengerichtstages die einzelnen Stufen der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle. Auf den Barunterhalt kann dann eine Anrechnung durch die Gewährung von Wohnung etc. Auf die Revision des Finanzamts setzte der BFH das Verfahren aus und legte dem BVerfG die Frage vor, ob die steuerliche Behandlung von Kindergeld nach § 31 S. Auf etwa dieses Verhältnis von 92,5 %, welches bisher (324 DM : Auf Grund des Selbstbehalts stehen also nur 310,- Euro; (Differenz zwischen Nettoeinkommen und Selbstbehalt) zum Kindesunterhalt zur Verfügung, die anteilig auf die beiden Kinder aufzuteilen sind. Aufwendungen zur Vermögensbildung können beim Unterhalt für Minderjährigen nur dann abgezogen werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete zumindest den Mindestunterhalt für das minderjährige Kind zahlt. August 2003 Dazu Beschluss vom 09.
Aus den unten stehenden Tabellen können Sie entnehmen, wie viel des staatlichen Kindergeldes auf den Kindesunterhaltsbedarf unter Berücksichtigung des § 1612 b Absatz 5 BGB angerechnet wird. Aus der geschiedenen Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Ausreichend klar kann nur eine mathematische Formel') sein, die alle vergangenen und zukünftigen Änderungen bei den Regelbeträgen und beim Kindergeld erfaßt und aus sich heraus nachvollziehbar ist. Außerdem werden die in der Anlage zur Düsseldorfer Tabelle und zur Berliner Tabelle ab 1 7 2001 enthaltenen Berechnungsformeln und Kindergeldabzugstabellen der Praxis die Umsetzung der ab 1 1 2001 geltenden neuen Kindergeldanrechnung erheblich erleichtern. Außerdem werden die Regelbeträge nach alten und neuen Bundesländern unterschieden.
Der Senat sieht sich aber zu folgendem Hinweis veranlasst: Der Unterhaltspflichtige bekommt dann seinen Teil des Kindergeldes vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen. Der Unterhaltsschuldner ist verpflichtet, Unterhalt in höhe von 100 % des Regelbetrge der zweistelligen Altersstufe abzüglich Kindergeldanrechnung nach § 1612 b Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für ein erstes gemeinsames Kind zu leisten. Der Vater verdient netto 1150,- euro;.
Der zahlende Elternteil darf dann einen Teil des Kindergeldes vom Unterhalt nach der Tabelle abziehen. Der auf den betreuenden Elternteil entfallende Kindergeldanteil verhilft in einer solchen Situation diesem Elternteil zur besseren Abdeckung des eigenen Bedarfs und kommt darüber hinaus dem Kind zugute, dessen Lebensbedingungen durch die finanzielle Situation des Elternteils, bei dem es lebt, geprägt werden. Der Ausgleichsberechtigte wird dabei steuerrechtlich so behandelt, als habe er seinen hälftigen Kindergeldanteil nach § 1612 b Absatz 1 BGB zwar erhalten, aber ganz oder teilweise zur Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtung eingesetzt. Derjenige Elternteil bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet Unterhalt als Naturalunterhalt. Derjenige Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wird, kann von seiner Summe den Betrag von 77,- EURO abziehen. Deshalb wird eine Aufteilung des Kindergeldes durch anteilige Verrechnung über den Kindesunterhalt vorgenommen. dessen gesetzlichen Vertreter) um das halbe Kindergeld. Die in Gruppe a) genannten Regelbeträge Ost belaufen sich auf (174 EUR : Die Kinder leben im Haushalt der Mutter.
Die Leistungsfähigkeit ist nicht nur bei der Unterhaltshöhe, sondern auch bei der Frage nach der Anrechnung des Kindergeldes ein dem Gleichheitsgrundsatz entsprechender Maßstab. Die meisten Familienrichter orientieren sich an den Tabellen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die Nichtanrechnung erfolgt in diesen Fällen nur, weil die geringere Leistungsfähigkeit schon bei der Bemessung der Unterhaltshöhe berücksichtigt wurde. Die Norm schmälert nicht das dem Unterhaltspflichtigen zur Hälfte zustehende, auf das Kind entfallende Kindergeld, sondern verlangt von allen Unterhaltspflichtigen, ihren Kindergeldanteil für den Unterhalt des Kindes einzusetzen, soweit der von ihnen nach Leistungsfähigkeit zu zahlende Unterhaltsbetrag die Höhe von 135 Prozent des Regelbetrags nicht erreicht. Die Oberlandesgerichte der weiteren vier neuen Bundesländer übernehmen jedenfalls den Tabellenteil, wollen aber teilweise geringere Selbstbehalte Ost festsetzen.
Die Regelbeträge geben den zu zahlenden Unterhalt in der untersten Einkommensgruppe an. Die Tabellen sind weder durch Gesetz noch durch Verordnung verankerte Regeln, sondern lediglich eine Übereinkunft der Unterhaltskommission des deutschen Familiengerichtstages. Dies geschieht nach folgender Formel: Dies gilt aber nicht für die gemäß dem seit dem 1 7 199 geltenden Recht geschaffenen statischen Unterhaltstitel, in denen der zu zahlende Unterhalt als Festbetrag genannt ist. Dies ist nach Ansicht des Verf bei folgendem Tenor der Fall: Dies muss im Einzelfall entschieden werden. Dies wirkt sich in der Regel auf die Höhe des Einkommens aus, das dem Alleinerziehenden zur Verfügung steht.